Wort davor: geunruhen
geunschuldigen
Erklärung:
(sich) verteidingen.
- Belegtext:
wie her sich geunschuldigen möge; ab er sich nicht unschuldigen mochte, was her dorumbe vorboret hette
Datierung: 1339
Region/Autor/Textsorte:
Magdeburg
Fundstelle: Stobbe,Beitr. 94
Wort danach: geunsoðian
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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