Wort davor: geudig
Geudige
Erklärung:
Verschwender.
- Belegtext:
gudiger prodigus
Datierung: 1383
Fundstelle: ZWortf. 2 (1902) 170
- Belegtext:
die geudigen, den ir güter verboten [können nicht klagen]
Datierung: 1509
Fundstelle: Layensp. B 2r
Faksimile
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- Belegtext:
ein güdiger, dem mit sinen güteren zu handlen verbotten ist, mag kein testament machen
Datierung: 1520
Fundstelle: Murner,Inst. fol. 46b (Inst. II 12 § 2)
- Belegtext:
ein geudiger, der seiner aussgab weder zeit, ende noch mass hat und seine gütter unnützlich verschwendet, derhalben im die von der oberkeit zu verwalten verbotten [kann nicht testieren]
Datierung: 1558
Fundstelle: Gobler,StatB. 73
Faksimile, Ausgabe von 1553
- in DRQEdit
Wort danach: Geudische
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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