Wort davor: geturstiglich

getwæman

getwæman (I)
Erklärung: (Streitsache) beilegen.

getwæman (II)
Erklärung: sich scheiden (von Eheleuten).

Wort danach: Geübde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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