Wort davor: getreuwillig

getrösten

getrösten (I)
Erklärung: jemandem etwas garantieren; ihn über etwas beruhigen, sichern.
getrösten (II)
Erklärung: reflexiv.

getrösten (II 1)
Erklärung: sich schützen, bewahren.
getrösten (II 2)
Erklärung: darauf verzichten, preisgeben.
getrösten (II 3)
Erklärung: etwas (zur eigenen Zufriedenheit) gebrauchen, sich darauf berufen.
getrösten (II 4)
Erklärung: sich versehen einer Sache, sich darauf vorbereiten.
getrösten (II 5)

Wort danach: Getrucht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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