Getreideschilling
Erklärung:
"im Salzburgischen wurde 1669 der Getreideschilling eingeführt, d.h. es mußte von jedem Schaff verkaufter Frucht ein Schilling an die Armenkasse abgelassen werden" Peetz, VwStud., S. 218.
Wort danach: Getreideschinder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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