Wort davor: Getreidekäufer
Getreidemarkt, Getreidigmarkt
- Belegtext:
was wir zu Khrembs und zu Stain an dem getraitmark ... kaufn mügn, sei wier nicht schuldig zu vermautn
Datierung: 1493
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VIII 989
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Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
- Belegtext:
daß sie [die Gäste] keinerley, weder auf dem getreyde- noch weiber-marckt sollen kauffen, dieweil der wisch steckt
Fundstelle: Zeitz 1573 S. 272
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- Belegtext:
die gastgebere sollen kein getreydig marckt mit aufladen, und sonsten in ihren höfen bey straff eines gulden gestatten
Fundstelle: Zeitz 1573 S. 272
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- Fundstelle: DWB. IV 1, 3 Sp. 4484
Wort danach: Getreidemaß
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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