Wort davor: Getreidegarbe
Getreidegeschoß
Erklärung:
(Recht auf) Getreideabgabe.
vgl.
Getreidegülte.
- Belegtext:
denen ritterlehngüttern gleichgeachtet werdende so benamsete getraide- und geldgeschösser und zinsungen sambt obmässigkeiten über gütter, scholtiseien,
kretschamben ... und dergleichen verschiedene realitaeten
Datierung: 1742
Fundstelle: CDSiles. 27 S. 362
Wort danach: Getreidegülte
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