Wort davor: 1Geteilde
2Geteilde
Erklärung:
Teil eines Gutes.
vgl.
Geteilte.
- Belegtext:
quaedam horum bonorum attinentia, quae vulgo gedeilda dicitur
Datierung: 1236
Fundstelle: Würdtwein,Schönau 76
- Belegtext:
daz lehen, so er hatte an dem gütelin ... daz ein geteillide ist dez gütelis, so er da hat
Datierung: 1310
Fundstelle: ZürichUB. VIII nr. 3085
- Fundstelle: SchwäbWB. III 575
Wort danach: Geteile
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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