Wort davor: Geteidingmann

Geteil

Geteil (I)
Erklärung: Teil, Anteil.
Geteil (II)
Erklärung: Teilgenosse?
Geteil (III)

Geteil (III 1)
Erklärung: Teilung, Verteilung (vor allem einer Nachlassenschaft).
Geteil (III 2)
Erklärung: gedeel gebieden die Erben zum Besitzantritt ihres Anteils auffordern.
Geteil (III 3)
Erklärung: scepenen van gedele Genter Behörde für Erbschaftssachen.

Wort danach: 1Geteilde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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