Wort davor: geteilen

Geteilenzugrecht
Erklärung: urkundliches? "Retraktrecht der Inhaber von Teilen eines ursprünglich einheitlichen Grundstücks im Falle der Veräußerung eines Teils" Heusler,Inst. II 61.
vgl. Gespilderecht.

Wort danach: Geteiler

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