Wort davor: Geteiding

geteidingen, geteidigen

geteidingen (I)

geteidingen (I 1)
Erklärung: etwas abmachen, durch Unterhandlungen erwirken.

geteidingen (I 2)
Erklärung: verabreden.
geteidingen (I 3)
Erklärung: mitwirken.
geteidingen (I 4)
Erklärung: abhandeln, sich lösen.
geteidingen (II)
Erklärung: klagen, prozessieren.
geteidingen (III)
Erklärung: jemanden vor Gericht laden und ihn verurteilen.
geteidingen (IV)
Erklärung: werten.

Wort danach: Geteidingmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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