Wort davor: Getalgte

Getande

Getande (I)
Erklärung: Art und Weise (einer Übeltat).

Getande (II)
Erklärung: Haltung, Aussehen.

Wort danach: getarnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten