Wort davor: Gesträußicht
gestrecken
Erklärung:
ausdehnen.
- Belegtext:
und soll denne die puntnuesse [der Städte] aber ab sin, ez wêr denne, daz wirs mit uenserm merorn teil ... lenger gestrecken mechten
Datierung: 1347
Fundstelle: MGConst. VIII 341
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts dMGH
Wort danach: Gestreite
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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