Wort davor: Gestorbene

Gestoß

Gestoß (I)
Erklärung: Zusammenstoß, Handgemenge.
vgl. Gestör.

Gestoß (II)
Erklärung: Ende des Ackers, wo dessen Beete oder Furchen unmittelbar, ohne dazwischenliegenden Rain, an die gleichlaufenden des Nachbarn stoßen.
Gestoß (III)
Erklärung: Gewann in Tirol.

Wort danach: gestoßen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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