Wort davor: Gestohlene
gestopfen
Erklärung:
aufhalten, hindern.
- Belegtext:
und so beide part ... auff dem termin fürkommen und von jn ... nichts fürgebracht wirdt, das die eröffnunge [der Zeugenaussage] muege gestopffen, als denn mag der richter das gezeugnis öffnen
Datierung: 1561
Fundstelle: Rotschitz 51
Faksimile
- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
Wort danach: Gestör
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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