Wort davor: Gestift
Gestiftsbuch
Erklärung:
Buch zur Eintragung der Stiftungen und ihrer Verwendung.
- Belegtext:
dorumb begabet er ouch das gstifft mitt vil mer gueternn, die alle in den gestifftsbuecheren benampset werdent.
Datierung: 1543
Fundstelle: AnzSchweizG.2 10 (1906/09) 420
Faksimile
- digitalisiert im Rahmen des Projekts retro.seals.ch
Wort danach: gestiften
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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