Wort davor: gestiefelt

Gestift

Gestift (I)
Erklärung: geistliches Stift.

Gestift (I 1)
Erklärung: Bistum.

Gestift (I 2)
Erklärung: Kloster.
Gestift (I 3)
Erklärung: Probstei und andere Arten geistlicher Stifter.
Gestift (II)
Erklärung: Gebäude (vorwiegend kirchlich).
Gestift (III)
Erklärung: Stiftung.

Gestift (III 1)
Erklärung: Stiftung an die Kirche (donatio pro anima).
Gestift (III 2)
Erklärung: wohltätige Stiftung.
Gestift (IV)
Erklärung: (testamentarische) Festsetzung.
Gestift (V)
Erklärung: Verleihung.

Wort danach: Gestiftsbuch

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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