Wort davor: gestellen
Gestellung
Erklärung:
Stellung, Einlieferung von Angeschuldigten an das Gericht.
- Belegtext:
wir begehren hiermit, ihr wollet herrn Wolf Heinrichen herrn von Schönburgk, weil einige von denen verbrechern unter denselben gesessen, deren gestellung halber gebührend requiriren
Datierung: 1699
Region/Autor/Textsorte:
Kursachsen
Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 4226
- Belegtext:
missethäter, so in ämtern verbrochen und sich flüchtig gemacht, müssen wider dahin verabfolget werden. es hat aber dise gestellung nur in gravibus delictis statt
Datierung: 1792
Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 4226
Wort danach: gestempft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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