Wort davor: Gestelle

gestellen

gestellen (I)
Erklärung: beibringen, stellen.

gestellen (I 1)
Erklärung: als Zeugen, Rechtshelfer, Gewährsmann vor Gericht.
gestellen (I 2)
Erklärung: (den Beklagten) beibringen (durch den, der sich für ihn verbürgt hat).
gestellen (I 3)
Erklärung: von Gefangenen.
gestellen (II)
Erklärung: jemand zum Stellvertreter, Bevollmächtigten bestellen.
gestellen (III)
Erklärung: jemand zum Kampfe fordern.
gestellen (IV)
Erklärung: sich einstellen, einfinden.

gestellen (IV 1)
Erklärung: sich dem Gerichte stellen.
gestellen (IV 1 Spiegelstrich 1)
gestellen (IV 2)
Erklärung: zur Erfüllung einer Pflicht.
gestellen (IV 3)
Erklärung: von Gefangenen.
gestellen (V)
Erklärung: von Sachen.

gestellen (V 1)
Erklärung: zur Stelle schaffen, liefern.
gestellen (V 2)
Erklärung: eine Sache, Klage vor Gericht bringen.
gestellen (V 3)
Erklärung: nach einer Sache trachten.
gestellen (V 4)
Erklärung: eine Sache beendigen, abstellen.
gestellen (V 5)

Wort danach: Gestellung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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