Wort davor: gestätigen
Gestätte
vgl.
Gestade.
Gestätte (I)
Erklärung:
im Weinberg: Böschung.
- Belegtext:
ob ain maur oder ain gstetten nider sass in dem berg oder ain andern zue schaden in sein weingarten das im zu schaden käm, so soll der ober, dem die gstetten
... gefallen ist, fuder raumen am dritten tag ... tet er des nicht, so mag der unter das erdrich in sein stock setzen
Datierung: 16. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Niederösterreich
Fundstelle: ÖW. VII 347
Faksimile
Informationen zur Quelle vom Heidelberger Hypertextserver (HDHS)
Gestätte (II)
Erklärung:
im Wald: prechende gstötten Windbruch.
Gestätte (III)
Erklärung:
Lagerplatz.
Wort danach: gestatten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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