Gestängsteuer
Erklärung:
Abgabe eines Bergwerks an einen Stollen für Mitbenutzung des Gestänges für Förderzwecke.
Wort danach: Gestapfa
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten