Wort davor: gestanden

geständig

geständig (I)
Erklärung: beistehend; zu jemand stehend.

geständig (II)
Erklärung: zugestehend.

geständig (II 1)

geständig (II 1 a)
Erklärung: fremden Anspruch.
geständig (II 1 b)
Erklärung: fremde Behauptung.
geständig (II 2)
Erklärung: eigene Verpflichtung.
geständig (II 3)
Erklärung: eigne Missetat.
geständig (II 4)
Erklärung: allgemein etwas als richtig zugestehend.
geständig (III)
Erklärung: wertbeständig.

Wort danach: geständigen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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