Wort davor: Gespulg
Gespür
Erklärung:
Spur.
Gespür (I)
Erklärung:
waidmännisch.
- Belegtext:
ob iemant ain wilprädt scheust ... in seinem gejaid ... und es trit auf aines anderen gründ ... so er ime nachkhumbt wie ... das gespür solcher verwundung ... anzaigt, mag er das wilprädt daselbst gar fellen
Datierung: 1528
Fundstelle: ZeigerLRb. 234
- Belegtext:
wan einer ein wild in seinen gejad ... verwundet daz ihme in eineß andern gejad entgehet, mag er deme biß auf den dritten tag nach aufweißung ... deß gespür ... nachkhomben
Datierung: 1599
Fundstelle: NÖLREntw. V 165 § 4
Gespür (II)
Erklärung:
im Bergbau: Spur eines Erzvorkommens.
Wort danach: gespüren
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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