Wort davor: Gespons

Gespräch
sprachliche Erläuterung: gespreke.
vgl. Sprache.

Gespräch (I)
Erklärung: im Gericht.

Gespräch (I 1)
Erklärung: Beratung einer Partei mit ihrem Vorsprechen während der Gerichtsverhandlung außerhalb der Gerichtsschranken.

Gespräch (I 2)
Erklärung: Urteilsberatung.
Gespräch (I 3)
Erklärung: Gespräch zwischen Kläger und Zeugen.
Gespräch (I 4)
Erklärung: Reden während der Gerichtsverhandlung.
Gespräch (I 5)
Erklärung: erstes Gespräch Beginn der Gerichtsverhandlung.
Gespräch (II)
Erklärung: verhandelnde Versammlung, Hoftag, Reichstag, Landtag usw.
Gespräch (II Spiegelstrich 1)
Erklärung: Kapitel von Johanniterkomturen.
Gespräch (II Spiegelstrich 2)
Erklärung: (Vor-)Besprechung in kleinerem Kreise.
Gespräch (III)
Erklärung: Unterhandlung.
Gespräch (IV)
Erklärung: Ergebnis einer Beratung, Satzung.

Wort danach: Gesprächsmann

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten