Wort davor: 2Gespiele

Gespilde
vgl. Teillosung.

Gespilde (I)
Erklärung: in Thüringen und Westfalen Vorkaufsrecht des Eigentümers von Teilstücken ursprünglich zusammengehöriger Güter.
Wortbildungshinweis: zu spalten.

Gespilde (II)
Erklärung: das im Gespilderecht stehende Grundstück.

Wort danach: Gespilder

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