Wort davor: 2Gespiele
Gespilde
vgl.
Teillosung.
Gespilde (I)
Erklärung:
in Thüringen und Westfalen Vorkaufsrecht des Eigentümers von Teilstücken ursprünglich zusammengehöriger Güter.
Wortbildungshinweis: zu
spalten.
- Belegtext:
das gespilde ..., vermöge dessen der näheste nachbar ... das näherrecht hat ... wie denn einiger orten solche nur in dem fall statt findet, wenn beyde praedia vordem zusammengehört haben
Datierung: 1755
Fundstelle: Hellfeld II 1039
- Belegtext:
gespild geht vor freundesrecht
Fundstelle: Graf u.Dietherr 104
Gespilde (II)
Erklärung:
das im Gespilderecht stehende Grundstück.
- Belegtext:
7 pf. zu seinem theil der 2 michelshühner vom halben berge Joh. Heinr. Grölls gespilte
Datierung: 1776
Fundstelle: Diefenb.-Wülcker 616
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Wort danach: Gespilder
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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