Wort davor: gesippt
gesipptbezwungen
- Belegtext:
die erben werdent antweders genennet die notbezwungenen oder die gesiptbezwungenen [übersetzt von sui et necessarii]
Datierung: 1520
Fundstelle: Murner,Inst. 56 (zu Inst. II 19 pr.)
Wort danach: Gesitte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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