Wort davor: 2gesinnt
Gesinnung
Gesinnung (I)
Erklärung:
Antrag.
- Belegtext:
solte aber dagegen über missbezahlung kage vorkommen, so solle der schuldener auf gesinnung des verkäuffers an stund und unverzüglich desswegen gepfändet werden
Datierung: 1592
Fundstelle: MünsterPolO. 33
Gesinnung (II)
Erklärung:
wie neuhochdeutsch.
Wort danach: Gesippe
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