Wort davor: Gesindig

Gesinne
vgl. Gesinde (V).

Gesinne (I)
Erklärung: Absicht, Wunsch.

Gesinne (II)
Erklärung: Forderung.

Wort danach: gesinnen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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