Wort davor: Gesindewirt
Gesindig
Erklärung:
Hausgesinde.
- Belegtext:
das der gesindich zum teil ausgedienet, auch nicht nottig zu behalten ... das gemeine gesindich aber ... so ausgedint ... sei nichts besser, den inen iren lon und abschit gegeben
Datierung: 1566
Fundstelle: Beyerle,Beitr. IX 2 S. 45
Wort danach: Gesinne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten