Wort davor: gesimmert

Gesinde
sprachliche Erläuterung: ahd. gasindi, kasindi, kisindi; frk. langob. gasindus, casindus, casindium; ags. gesið; ostfries. ghezynne. zu ahd. sind; ags. sið der Weg; Grundbedeutung daher Weggenosse.

Gesinde (I)
Erklärung: Gefolgsleute.

Gesinde (I 1)
Erklärung: Gefolgsleute, meist vornehmen Standes, in freigewählter Abhängigkeit vom König, von einem geistlichen oder weltlichen Herrn;.

Gesinde (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: in der Dichtung auch für vornehme Frauen, die sich dem Gefolge eines Königs anschließen.
Gesinde (I 2)
Erklärung: geistige Gefolgschaft oder Abhängigkeit.
Gesinde (I 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen.
Gesinde (I 3)
Erklärung: Kriegsleute.
Gesinde (II)
Erklärung: Hausleute.

Gesinde (II 1)
Erklärung: wie neuhochdeutsch; Hausdienstleute, oft nur auf begrenzte Zeit.
Gesinde (II 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch Bezeichnung für Leute, die nicht in der Hausgemeinschaft stehen.
Gesinde (II 2)
Erklärung: Handwerksgesellen und Lehrlinge.
Gesinde (II 3)
Erklärung: Hausgenossenschaft.
Gesinde (II 4)
Erklärung: Sippe, Familie.
Gesinde (II 5)
Erklärung: Eheleute.
Gesinde (II 6)
Erklärung: Freundschaft, Leute, mit denen man verkehrt.
Gesinde (III)
Erklärung: sonstige Abhängige, Hintersassen.

Gesinde (III 1)
Erklärung: von einer Stadt.

Gesinde (III 1 a)
Erklärung: persönlich abhängig.
Gesinde (III 1 b)
Erklärung: angestellt, beamtet.
Gesinde (III 2)
Erklärung: Gerichtspersonen.
Gesinde (III 3)
Erklärung: Hörige, Hintersassen.
Gesinde (IV)
Erklärung: Bauernhof.
Gesinde (V)
Erklärung: verallgemeinert.

Gesinde (V 1)
Erklärung: Schar, Leute, Volk.
Gesinde (V 2)
Erklärung: Gattung, Art.
Gesinde (VI)
Erklärung: Gesindel.

Wort danach: gesindbar

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten