Wort davor: Gesindepfründe

Gesindschaft

Gesindschaft (I)
Erklärung: Gefolgschaft.

Gesindschaft (II)
Erklärung: Ehegemeinschaft.

Wort danach: Gesindestube

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten