Wort davor: Gesindemakler
Gesindemaklerin
Erklärung:
Dienstvermittlerin.
- Belegtext:
zu solchen gesinde-mäklern und mäklerinnen soll niemand genommen werden, der nicht vorher durch den magistrat ordentlich zu seiner pflicht angewiesen, auch
auf selbige und haltung der gesinde-ordnung vereydet und ihnen von letzterer ein gedrucktes exemplar gegeben ... werden
Datierung: 1753
Fundstelle: Scotti,Cleve III 1455
Wort danach: Gesindmann
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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