Wort davor: Gesindlein
Gesindelohn
Erklärung:
Dienstlohn des Hausgesindes.
- Belegtext:
ist der voigth schuldig blebin: primo gesindelon unde vor schu ... 25 m
Datierung: 1401
Fundstelle: DOrdGrÄmterb. 469
- Belegtext:
dat [die Einnahmen] hie ... an man leen, an gesynde loen ind an ander behoeve, des dae noit wyrt syn ... mach keren
Datierung: 15. Jh.
Fundstelle: NrhAnn. 9/10 (1861) 125
- Belegtext:
und soll für lidlon gehalten werden gesindlon, so dess jars als es den vordert, verdienst hatt, und nit über das jar ussgestanden ist
Datierung: 1515?
Fundstelle: BaselRQ. I 1 S. 251
Faksimile
- Belegtext:
aber umb heyrat guet, morgengab ... zinß, gesindtlon ... soll es gehalten werden, wie sonnst in unnsern lanndtrechten
Datierung: 1551
Fundstelle: SalzbBergO. 29
- Belegtext:
das gesindelohn auf einen haushalter, dessen frau, ingleichen knechte mägde jungens auch meyer, fischer und holzwärter
Datierung: 1753
Fundstelle: Hellfeld I 222
- Belegtext:
[stirbt jemand ohne Angehörige und Testament] so soll die farende an die nehsten frunde gefallen doch mit solicher underscheitt, das alle howszschollt, also gesindeloen,
bier, brott, gewannt vsz der farenden habe beczalltt werden
Fundstelle: AktStPr. V 405
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- Belegtext:
4 (pfennig) mer zuo gesind lon denn vernent
Fundstelle: SchrBodensee 46 (1917) 99
Wort danach: gesindlos
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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