Wort davor: Gesetzweise
gesetzwidrig
- Belegtext:
daß dieses onus ... durch ... abnehmung des gesetzwidrigen, den kaufmann abgedrungenen wracklohnes müsse abgeändert werden
Datierung: 1716
Fundstelle: QHambSchiffahrt 444
- Belegtext:
es ist ... ein verbrechen nichts anderes, als ein gesetzwidriges thun, oder lassen
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 1 § 1
Faksimile
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- Belegtext:
bey der gesetzwidrigen heirath eines vormundes mit seiner pflegebefohlenen
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 1 § 985
Wort danach: gesichern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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