Wort davor: Gesetzrichter
Gesetzriemen
- Belegtext:
der jud, so schwören soll, muß ... bey ablegung deß aydtes ... seine tfillin oder gesätzriemen an die stirn, und den lincken armb anziehen
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 5 § 12
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Wort danach: Gesetzrolle
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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