Wort davor: Gesetzkraft
gesetzkundig
- Belegtext:
in ansehung des theoretischen erkenntnisses der natur kann sie [die Vernunft] nur [als gesetzkundig, vermittelst des verstandes] aus gegebenen gesetzen durch schlüsse folgerungen ziehen
Datierung: 1674
Region/Autor/Textsorte:
Kant
Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 4080
- Belegtext:
gesetzkündige leguleji
Datierung: 1674
Fundstelle: DWB. IV 1, 2 Sp. 4080
Wort danach: Gesetzesland
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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