Wort davor: Gesetzttag

Gesetzung, Gesatzung

Gesetzung (I)
Erklärung: Satzung.

Gesetzung (II)
Erklärung: festgesetzte Abgabe.

Wort danach: Gesetzvolk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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