Wort davor: Gesetzgebung
Gesetzgebungsmacht
- Belegtext:
von der landesfürstlichen gesetz-gebungsmacht ... daß die grenzen der landesfürstlichen macht, gesetze zu geben, ihre gemessene bestimmung haben
Datierung: 1756
Fundstelle: Faber,Staatskanzlei 109 S. 241
Wort danach: gesetzgelehrt
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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