Wort davor: Gesetzgeber
gesetzgebig
Erklärung:
mit Gesetzeskraft.
- Belegtext:
ob diser unserer gesatzgebigen verordnung ... nachgelebet worden, zu untersuchen
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Einleitung
- Belegtext:
die wucherer, welche ... von dem ... gelt einen übermässigen gewinn ziehen, wieder diese wollen wir ... gesatzgebig geordnet haben
Datierung: 1707
Fundstelle: SudetenHGO. Art. 19 § 33
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- digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- Belegtext:
deme wir ... gesetzgebig beygerucket haben wollen, daß, wenn jemand ... zum falschen muenzen ... sein haus ... herleihete ... uns dadurch dasselbe verwirket haben solle
Datierung: 1769
Fundstelle: CCTher. 63 § 7
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Wort danach: Gesetzgebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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