Wort davor: Gesetzführer
gesetzgebend
- Belegtext:
herrschende monarchen verordnen die gesaetz, die untergebnen obrigkeiten besorgen deren vollziehung: jenen derowegen stehet zu der gesaetz-gebende gerichtszwang, lat. jurisdictio legislatoria sive nomothetica
Datierung: 1752
Fundstelle: Greneck 6
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Wort danach: Gesetzgeber
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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