Wort davor: Geserb

gesessen

gesessen (I)
Erklärung: sitzend in Ausübung seiner Tätigkeit.

gesessen (I 1)
Erklärung: vom Richter und Gericht.

gesessen (I 2)
Erklärung: vom Rat.
gesessen (II)
Erklärung: ansässig.

gesessen (II 1)
Erklärung: zur Bezeichnung der Lage des Hauses.
gesessen (II 2)
Erklärung: ansässig in einem Lande, Bezirk usw.
gesessen (II 3)
Erklärung: ansässig in einer Stadt- oder Dorfgemeinde (nicht scharf zu trennen von gesessen II 4).
gesessen (II 4)
Erklärung: im Beisitz der Ansässigenrechte (auf Grund eines gewissen Besitzes).
gesessen (II 4 Spiegelstrich 1)
Erklärung: über Feld gesessen außerhalb der Stadt und ihrer Rechte.
gesessen (II 5)
Erklärung: vertrauenswürdig durch Ansässigkeit.
gesessen (II 6)
Erklärung: um oder für eine Summe gesessen sein Besitz im Werte dieser Summe haben.
gesessen (III)

gesessen (III 1)
Erklärung: Inhaber von Grundeigentum (Haus und Hof); selbständiger Hauswirt.
vgl. gesessen (II 4).
gesessen (III 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: insbesondere Gegensatz zu ledig.
gesessen (III 2)
Erklärung: auf fremdem Grund als Hintersasse seßhaft.
gesessen (III 2 Spiegelstrich 1)
Erklärung: Pächter.
gesessen (III 3)
Erklärung: (als Hintersasse) verpflichtet zu.
gesessen (III 4)
Erklärung: besitzend.
gesessen (IV)
Erklärung: benachbart, naheliegend.
gesessen (V)

gesessen (V 1)
Erklärung: festsitzend zum Widerstand.
gesessen (V 2)
Erklärung: aufsässig.
gesessen (VI)
Erklärung: festgesetzt.
gesessen (VII)
Erklärung: beruhigt.
gesessen (VIII)
Erklärung: gelegen (von Siedlungen).
gesessen (IX)
Erklärung: standesgleich? benachbart?

Wort danach: Gesessenheit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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