Wort davor: Gesellschaftsverschreibung
Gesellschaftsvertrag
- Belegtext:
ein vertrag, durch welchen mehrere personen ihr vermögen oder gewerbe, oder auch ihre arbeiten und bemühungen, ganz oder zum theil, zur erlangung eines gemeinschaftlichen endzwecks vereinigen, wird ein
gesellschaftsvertrag genannt
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. I 17 § 169
Wort danach: gesellschaftsweise
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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