Wort davor: Gesellschafterbrief
Gesellschafterin
- Belegtext:
[bei Schwangerschaft der Witwe] können die erben verlangen, daß auf ihre kosten der wittwe eine anständige gesellschafterin zugeordnet werde
Datierung: 1794
Fundstelle: PreußALR. II 2 § 27
Wort danach: Gesellschaftsgebrauch
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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