Wort davor: Gesellschaftbuch
Gesellschaftseinwohner
Wortbildungshinweis: zu
Gesellschaft (IV 8).
- Belegtext:
[soll] auf jedes hundert so thaner vermögens schatzungen 5 albus gesetzet, und demnächst ein ueberschlag gemacht werden, wie viel solche ausgabe von dem vermögen sammtlicher oder
der gesellschafts-einwohner in simplo beträget
Datierung: 1751
Fundstelle: Scotti,NassauWeilburg 1513
Wort danach: gesellschaften
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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