Wort davor: Gesellschaftsangehörige
Gesellschaftsauszug
- Belegtext:
kein gesellschaffts-auszug soll registriret werden, wenn er nicht von denen gesellschaftern unterzeichnet ist
Datierung: 1742
Fundstelle: Siegel,CJCamb. I 452
Wort danach: Gesellschaftsblock
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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