Wort davor: Gesellenprobe

Gesellenrecht

Gesellenrecht (I)

Gesellenrecht (I 1)
Erklärung: Recht(sstellung) eines Handwerksgesellen.

Gesellenrecht (I 2)
Erklärung: der von der Zunft festgesetzte Lohn eines Handwerksgesellen.
Gesellenrecht (II)
Erklärung: das für die Stubengesellen (Zunftmitglieder) geltende Recht.

Wort danach: Gesellenrecken

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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