Wort davor: Gesellenmahl
Gesellenmeister
- Belegtext:
daß der gesellenmeister als ladengeschworner mit beyden zuschickmeisteren beysitzen solle, umb alles wohl in obacht zu nehmen, daß alles jährlich der gesellen lade rechnung könne gehalten werden ohne verschlag
Datierung: 1681
Fundstelle: TrierWQ. 592
Wort danach: Gesellenname
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