Wort davor: Gesellenlohn
Gesellenmachen
- Belegtext:
bey dem gesellen-machen des ein- und anderen hantwerchs eingeschlichene mißbräuch [abstellen]
Datierung: 1680
Fundstelle: ZürichZftG. II 688
Wort danach: Gesellenmahl
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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