Wort davor: Gesellengebrauch
Gesellengeld
Gesellengeld (I)
Erklärung:
Einnahme der Gesellenlade.
- Belegtext:
von den sembtlichen gesellengeldt so viel zu nehmen, darmit die lichte zu rechter zeit gefertiget und auf den leuchter zum dom geliefert werden
Datierung: 1655
Region/Autor/Textsorte:
Lübeck
Fundstelle: Wissell,Hdw. II 507
Gesellengeld (II)
Erklärung:
"was ein Maurer- oder Zimmermeister, wenn er auch selbst nicht mitarbeitet, vom Taglohn eines jeden seiner Gesellen bezieht".
Wort danach: Gesellengericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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