Wort davor: Gesellengebrauch

Gesellengeld

Gesellengeld (I)
Erklärung: Einnahme der Gesellenlade.

Gesellengeld (II)
Erklärung: "was ein Maurer- oder Zimmermeister, wenn er auch selbst nicht mitarbeitet, vom Taglohn eines jeden seiner Gesellen bezieht".

Wort danach: Gesellengericht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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