Gesellenfisch
Erklärung:
"Fisch, der bei einer Fischerei von dem Inhaber derselben den Geistlichen, Schubedienten, Forstleuten usw. des Orts oder der Revier herkömmlich gereicht wird" Schmeller2 II 258.
Wort danach: Gesellenfördern
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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